Wer jemand anderem Geld leiht, möchte es auch gerne wieder zurückbekommen. Und wenn das Gegenüber nicht gerade der beste Freund oder die beste Freundin ist, muss die Kreditwürdigkeit gewährleistet sein.
Eine Bank beurteilt diese, indem sie sich das monatliche Einkommen, die laufenden Verbindlichkeiten und das verfügbare Vermögen ihres Kunden oder ihrer Kundin anschaut. Durch eine SCHUFA-Auskunft wird sie zudem noch mehr über die Bonität erfahren wollen.
Wenn nämlich später die vereinbarten Raten nicht gezahlt werden können, wird sich die Bank das Geld auf anderem Weg zurückholen, zum Beispiel, indem sie eine Lohn- oder Gehaltspfändung oder eine Zwangsvollstreckung veranlasst. Deshalb will sie bereits vor der Kreditvergabe ganz genau wissen, ob es im Fall der Fälle überhaupt etwas zu holen gibt. Wer den Kredit nicht bedient, wird so in der Folge immer tiefer in die Schuldenfalle geraten und riskiert sogar eine Privatinsolvenz.
Dieses Prinzip wird Personenhaftung genannt, denn es ist bei einem Bankkredit immer die Person der Kreditnehmerin oder des Kreditnehmers, die für die Schulden geradestehen muss. Dabei spielt es keine Rolle, ob jemand unverschuldet – z. B. wegen Krankheit oder Jobverlust – in diese Lage gekommen ist. Die Person haftet in jedem Fall – auch mit künftigem Vermögen.
Aber es geht auch anders. Im Gegensatz zur Personenhaftung beim Bankkredit steht die Sachhaftung beim Pfandkredit. Hier haftet ausschließlich der Wertgegenstand („die Sache“), den ein Kunde oder eine Kundin als Sicherheit hinterlegt. Dieser Gegenstand – beispielsweise Schmuck, eine Uhr, Gold oder Silber – wird bei uns im Leihamt bewertet und schon nach wenigen Minuten ist klar, wie hoch der maximale Kreditbetrag sein kann. Der Wert des überlassenen Pfandes deckt dabei unsere Kosten für Pfandkredit, Zinsen und Gebühren.
Damit garantiert uns das überlassene Pfand, dass wir unser Geld auch dann zurückerhalten, wenn das Pfand nicht ausgelöst werden kann und in der Folge versteigert werden muss. Ergo: Wir nehmen immer nur die Sache in Haftung, niemals jedoch die Menschen, die den Pfandkredit abschließen. Aus diesem Grund können wir komplett auf SCHUFA-Abfragen und auf Einkommens- oder Vermögensnachweise verzichten. Ein schöner Nebeneffekt: Pfandkredite werden im Leihamt schnell und unbürokratisch vergeben.
Auch die Schuldenspirale dreht sich nicht. Von ihr spricht man, wenn immer wieder neue Kredite aufgenommen werden, um die Raten für ältere Kredite zahlen zu können. Wachsende Verschuldung und sinkende Bonität sind dann die Folgen. Bei einem Pfandkredit kann das nicht passieren. Wer weiteres Geld benötigt, hinterlegt einfach ein weiteres Pfand, das dann wiederum als „Sache“ haftet.
Und selbst wenn das gute Stück in die Versteigerung geht, liegen die Risiken ausschließlich beim Leihamt. Da eine Personenhaftung ausgeschlossen ist, tragen wir den Verlust, falls der Versteigerungserlös unerwartet zu niedrig ausfällt. Der Clou dabei: ist der Erlös höher als erwartet, steht dem Kunden oder der Kundin der komplette Übererlös zu.
Fazit: Mit der Sachhaftung beim Pfandkredit können Kund:innen nur gewinnen, aber nie verlieren.
Autor: Stephan Kirchner