Pfandkredit

Sie benötigen schnell und unbürokratisch Bargeld?

Dafür gibt es beim Leihamt den Pfandkredit. Der Ablauf ist unkompliziert.

Sie hinterlegen bei uns einen Wertgegenstand aus Ihrem Eigentum als Pfand und wir zahlen Ihnen entsprechend Bargeld aus. Sobald Sie den Kredit zurückzahlen, erhalten Sie Ihr Pfand wieder zurück. Über die anfallenden Kosten informieren wir Sie hier.

 

Vertrauen Sie unserer Diskretion und erwiesenen Seriosität:
  • Wir fragen nicht, wofür Sie das Geld verwenden.
  • Sie benötigen weder einen Einkommensnachweis noch eine Bank- oder SCHUFA-Auskunft.
  • Ihre persönlichen Daten werden von uns vertraulich behandelt.

Unser gut ausgebildetes Team aus gelernten Goldschmieden und Diamantgutachtern mit jahrzehntelanger Berufserfahrung erwartet Sie in unserem Hause.



Ihre Vorteile:

  • Sie verschulden sich nicht.
  • Sie erhalten kurzfristig Bargeld.
  • Das Pfand bleibt während der gesamten Laufzeit Ihr Eigentum.
  • Ihr Pfand ist versichert.

 

Bedingungen für den Abschluss eines Pfandkredits

Für Privatpersonen gilt:
  • Sie sind volljährig.
  • Sie legen einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass zusammen mit einer aktuellen Meldebestätigung vor.
  • Sie sind geschäftsfähig.
  • Sie haben keine Privatinsolvenz angemeldet.

 

Für gewerbliche Händler gilt:
  • Sie legen eine Vollmacht oder Prokura, einen Registerauszug und einen Eigentumsnachweis vor.
  • Die verpfändeten Gegenstände sind nicht mit den Rechten Dritter belastet, zum Beispiel durch einen Eigentumsvorbehalt bei Ratenkauf.

Tipp: Zeigen oder tippen Sie auf die Fachbegriffe, um weitere Infos anzuzeigen.

 

  • Sie möchten einen Pfandkredit abschließen? Wie funktioniert das?

    Sie legen unseren Schätzern einen Gegenstand zum Bewerten vor. Der Schätzer nennt Ihnen eine Kredithöhe. Wenn Sie damit einverstanden sind, schließen wir einen Pfandvertrag. Sie erhalten umgehend an der Kasse Ihr Geld.

    Der Pfandvertrag hat eine Laufzeit von 4 Monaten plus einer zusätzlichen Schonfrist von einem Monat. Innerhalb dieser Zeit können Sie Ihr Pfand wieder auslösen. Dabei zahlen Sie das gewährte Darlehen zuzüglich Zinsen und Gebühren zurück. Die Höhe der Zinsen und Gebühren finden Sie hier.

    Leider eignen sich nicht alle Wertgegenstände unserer Kunden auch für einen Pfandkredit. Eine Übersicht aller beleihbaren Gegenstände finden Sie hier.

  • Wenn Sie Ihr Pfand nicht rechtzeitig auslösen können, dann verlängern sie einfach

    Wenn Sie nicht genügend Geld zum Auslösen haben, können Sie innerhalb der Laufzeit den Pfandvertrag auch verlängern. Dabei zahlen Sie die Zinsen und Gebühren für die abgelaufene Zeit sowie eine 10%ige Abzahlung des Darlehens. Bei Uhren und Schmuck entfällt die Abzahlung sogar.

  • Wenn Sie Ihr Pfand weder auslösen noch verlängern können, melden Sie sich bei uns

    Nach frühestens 6 Monaten kommen alle Pfänder, die nicht ausgelöst oder verlängert wurden, in eine öffentliche Versteigerung. Im Rahmen unseres Kundendienstes schicken wir Ihnen vor jeder Versteigerung ein Erinnerungsschreiben mit einem letzten Verlängerungs- bzw. Einlösungstermin. Wenn Sie nicht in der Lage sind Ihr Pfand zu verlängern, melden Sie sich bitte bei uns. Unter Umständen finden wir gemeinsam eine Lösung, wie wir Ihr Pfand für Sie „retten“ können.

  • Wenn Ihr Pfand versteigert wird, erhalten Sie den Mehrerlös

    Wenn Ihr Pfand in der Versteigerung einen höheren Erlös erzielt hat, als für Darlehen, Zinsen, Unkostenvergütung sowie der anteiligen Verwertungskosten benötigt wird, haben Sie Anspruch auf den sogenannten Überschuss. Sie können sich den Überschuss bis 3 Jahre nach der Versteigerung auszahlen lassen. Bringen Sie dazu bitte den Pfandschein oder Ihren Personalausweis mit. Nach drei Jahren werden die Überschüsse für soziale Zwecke an die Stadt Mannheim abgeführt.

    Nicht Sie, sondern Ihr Pfand haftet für den Pfandkredit – ein weiterer Vorteil gegenüber dem Bankkredit.

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