Nach § 10 der Pfandleiherverordnung fallen für einen Pfandkredit Zinsen und Gebühren an. Die Zinsen betragen pro angefangenen Monat 1 % des Darlehensbetrags. Dies ist gesetzlich festgeschrieben und bei jedem Pfandleiher gleich. Wer also eine Uhr für 100 € versetzt, zahlt im Monat gerade einmal 1 € Zinsen.
Die Gebühren können hingegen sehr unterschiedlich sein. Hier sollten Sie aufmerksam vergleichen, denn es geht um Ihr Geld. Das Leihamt Mannheim erhebt für die Kosten des Geschäftsbetriebes Gebühren, die wie folgt gestaffelt sind:
Darlehensbetrag | Gebühren |
---|---|
5 € bis 50 € | monatlich 3,0 % |
über 50 € bis 100 € | monatlich 2,5 % |
über 100 € bis 5.000 € | monatlich 2,0 % |
über 5.000 € | monatlich 1,5 % |
Unsere vollständige Entgeltordnung können Sie sich hier ansehen.
Unsere Pfandkreditverträge haben eine Laufzeit von 4 Monaten. Sie können den Vertrag dabei so oft verlängern, wie Sie möchten. Beachten Sie aber, dass Sie bei jeder Verlängerung die Zinsen und Gebühren bezahlen müssen, die bis dahin angefallen sind.
Wenn Sie nicht genügend Geld zum Auslösen haben, können Sie den Pfandvertrag innerhalb der Laufzeit auch verlängern. Dabei zahlen Sie die Zinsen und Gebühren für die abgelaufene Zeit sowie eine Abzahlung des Kredits in Höhe von 10 %. Bei Uhren und Schmuck entfällt die Abzahlung.
Nach frühestens sechs Monaten kommen alle Pfänder, die nicht ausgelöst oder verlängert wurden, in eine öffentliche Versteigerung. Vor jeder Versteigerung schicken wir Ihnen ein Erinnerungsschreiben mit einem letzten Verlängerungs- bzw. Einlösungstermin. Wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihr Pfand zu verlängern, melden Sie sich bitte bei uns. Unter Umständen finden wir gemeinsam eine Lösung, wie wir Ihr Pfand für Sie „retten“ können.
Nachdem Ihr Pfand versteigert ist, wird die Differenz zwischen dem erzielten Erlös und unseren Aufwendungen (Kredit, Zinsen, Unkosten sowie anteilige Verwertungskosten) berechnet. Übersteigt der Erlös die Aufwendungen, entsteht ein sogenannter Überschuss. Sie haben vollen Anspruch auf diesen Überschuss.
Sie können sich den Überschuss bis drei Jahre nach der Versteigerung auszahlen lassen. Bringen Sie dazu bitte den Pfandschein oder Ihren Personalausweis mit. Nach Ablauf dieser Frist werden nicht ausgezahlte Überschüsse für soziale Zwecke an die Stadt Mannheim abgeführt.
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