ENTGELTORDNUNG

Ab 01.08.2026 im Leihamt gültige Tarife

Nach § 1 Absatz 1 Preisangabenverordnung (PAngV) werden nachfolgende Tarife in den Geschäftsräumen des Städtischen Leihamtes Mannheim öffentlich ausgehängt.

In Anlehnung an § 10 Absatz 1 Nr. 2 Pfandleiherverordnung (PfandlV) und nach der nach § 10 Absatz 2 lit. e der Satzung des Städtischen Leihamtes Mannheim am 10.07.2026 vom Verwaltungsrat erlassenen Entgeltordnung gelten ab 01.08.2026 folgende Tarife:

 

1. Beleihungsentgelt

Zinsen unabhängig von der Darlehenssumme monatlich bis 1 % des Darlehensbetrages.

Darüber hinaus erhebt das Städtische Leihamt Mannheim für die Kosten des Geschäftsbetriebes eine Vergütung, die wie folgt gestaffelt ist:

Darlehen Gebühren
5 € bis 100 € monatlich bis 3,0 %
über 100 € bis 9.999 € monatlich bis 2,0 %
über 10.000 € monatlich bis 1,5 %

 

2. Versteigerungsentgelt / anteilige Versteigerungskosten

Für alle versteigerten Pfänder werden die notwendigen Kosten der Verwertung erhoben.

 

3. Entgelt für Ersatzpfandscheine

Für die Ausstellung eines Ersatzpfandscheines wird ein Entgelt bis 6 € je Pfandschein erhoben.

 

4. Sonstige Entgelte

Für sonstige beantragte Leistungen werden berechnet:

Leistung Gebühren
Edelmetallankauf (Au, Ag, Pt, Pd) bis 15 % zzgl. MwSt.
Versteigerung oder Verkauf im Auftrag Dritter vom Erlös bis 30 % zzgl. MwSt.
Verwaltungskosten nach Aufwand, mindestens 5 €
Versand von Pfandscheinen mindestens 5 €
Einlagerung von Wertgegenständen bis 0,40 % p. a. vom Wert, mindestens 25 € zzgl. MwSt.

 

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