Nach § 1 Absatz 1 Preisangabenverordnung (PAngV) werden nachfolgende Tarife in den Geschäftsräumen des Städtischen Leihamtes Mannheim öffentlich ausgehängt.
In Anlehnung an § 10 Absatz 1 Nr. 2 Pfandleiherverordnung (PfandlV) und nach der nach § 10 Absatz 2 lit. e der Satzung des Städtischen Leihamtes Mannheim am 10.07.2026 vom Verwaltungsrat erlassenen Entgeltordnung gelten ab 01.08.2026 folgende Tarife:
Zinsen unabhängig von der Darlehenssumme monatlich bis 1 % des Darlehensbetrages.
Darüber hinaus erhebt das Städtische Leihamt Mannheim für die Kosten des Geschäftsbetriebes eine Vergütung, die wie folgt gestaffelt ist:
| Darlehen | Gebühren |
|---|---|
| 5 € bis 100 € | monatlich bis 3,0 % |
| über 100 € bis 9.999 € | monatlich bis 2,0 % |
| über 10.000 € | monatlich bis 1,5 % |
Für alle versteigerten Pfänder werden die notwendigen Kosten der Verwertung erhoben.
Für die Ausstellung eines Ersatzpfandscheines wird ein Entgelt bis 6 € je Pfandschein erhoben.
Für sonstige beantragte Leistungen werden berechnet:
| Leistung | Gebühren |
|---|---|
| Edelmetallankauf (Au, Ag, Pt, Pd) | bis 15 % zzgl. MwSt. |
| Versteigerung oder Verkauf im Auftrag Dritter | vom Erlös bis 30 % zzgl. MwSt. |
| Verwaltungskosten | nach Aufwand, mindestens 5 € |
| Versand von Pfandscheinen | mindestens 5 € |
| Einlagerung von Wertgegenständen | bis 0,40 % p. a. vom Wert, mindestens 25 € zzgl. MwSt. |