Das Leihamt kann aus verschiedenen Gründen leider nicht jeden vorgelegten Wertgegenstand annehmen. Damit Sie sich nicht vergebens auf den Weg zu uns machen, prüfen Sie bitte vorher, ob wir Ihren Gegenstand überhaupt beleihen können.
(mit Originalrechnung)
(nur in gutem Zustand und gegen Vorlage der Originalrechnung mit eingetragener Rahmennummer)
(grundsätzlich nicht älter als ein Jahr und mit Originalrechnung)
(grundsätzlich nicht älter als ein Jahr und mit Originalrechnung)
Kommen Sie mit Ihrem Wertgegenstand unverbindlich zu uns. Unsere Schätzer geben Ihnen dann individuell Auskunft.
Für hochwertige Uhren, neuen Schmuck, neue Werkzeuge und Technik sowie Musikinstrumente benötigen Sie zwingend eine Originalrechnung.
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