Hochwertiges Werkzeug gehört zu den beleihbaren Gegenständen | Foto: Axel Heiter
Ein Pfandkredit bietet eine schnelle und unkomplizierte Lösung, um kurzfristige finanzielle Engpässe zu überbrücken. Dabei holten im vergangenen Jahr 97 Prozent unserer Kundinnen und Kunden ihre hinterlegten Wertgegenstände innerhalb der vereinbarten Frist von vier Monaten wieder ab. Doch was passiert, wenn Sie Ihr Pfand nicht auslösen?
Jeder Pfandkredit hat eine feste Laufzeit. Innerhalb dieser Zeit können Sie Ihr Pfand gegen Rückzahlung des Darlehens sowie der angefallenen Zinsen und Gebühren wieder auslösen. Am Ende dieser Frist erinnert Sie das Leihamt an Ihr Pfand und bietet Ihnen die Möglichkeit einer Verlängerung an. Unser Kundendienst verschickt so vor jeder Versteigerung bis zu 400 Erinnerungsschreiben mit einem letzten Verlängerungs- bzw. Einlösungstermin.
Wenn Sie den Pfandkredit noch nicht auslösen können oder wollen, dann verlängern Sie ihn. Dazu müssen Sie die bis dahin aufgelaufenen Zinsen und Gebühren bezahlen. Der Kreditvertrag wird dann mit einer angepassten Laufzeit erneuert und Ihr Wertgegenstand bleibt als Sicherheit bei uns hinterlegt. Eine Verlängerung ist in der Regel mehrmals möglich, solange Sie die fälligen Zinsen und Gebühren ausgleichen.
Sollten Sie keine Verlängerung wünschen, kommt es zur Versteigerung Ihres Pfandes in einem gesetzlich geregelten und transparenten Verfahren. Die Versteigerungen werden öffentlich bekannt gegeben und von einem vereidigten Auktionator durchgeführt. Interessierte Käuferinnen und Käufer haben die Möglichkeit, die Gegenstände vorab zu besichtigen und bei den Versteigerungen mitzubieten. Übrigens kann auch der Eigentümer des Wertgegenstandes (der so genannte Versätzer) ein Gebot abgeben. Er hat dabei sogar Vorkaufsrecht, d.h. er muss nicht mitbieten. Er darf zu seinen Konditionen verlängern und das Objekt aus der Versteigerung rausnehmen.
Die Einnahmen aus einer Versteigerung dienen zunächst dazu, das ursprüngliche Darlehen sowie die angefallenen Zinsen und Gebühren zu decken. Die Kosten für den Auktionator und die Bearbeitung der Auktion kommen noch hinzu (Versteigerungskosten). Sollte der erzielte Betrag höher sein als die offene Summe, hat der ehemalige Eigentümer das Recht, sich den Mehrerlös innerhalb von zwei Jahren auszahlen zu lassen. Dieses Verfahren sorgt für Fairness und stellt sicher, dass niemand mehr als nötig verliert.
Auktionen bringen oft spannende Geschichten hervor. Manchmal tauchen unerwartete Raritäten auf, die das Interesse von Sammlern wecken. Alte Münzen, außergewöhnlicher Schmuck oder seltene Kunstwerke gelangen so in neue Hände und erhalten eine zweite Chance.
Nicht abgeholte Pfänder bedeuten nicht das Ende eines Wertes, sondern einen Neubeginn. Durch transparente Versteigerungen finden sie neue Besitzer, während der ursprüngliche Eigentümer unter Umständen noch von einem Mehrerlös profitieren kann. So bleibt das System des Pfandkredits eine faire und sozialverträgliche Möglichkeit, finanzielle Engpässe zu überbrücken, bei der sich niemand zusätzlich verschulden muss.