Dafür gibt es beim Leihamt den Pfandkredit. Der Ablauf ist unkompliziert.
Sie hinterlegen bei uns einen Wertgegenstand aus Ihrem Eigentum als Pfand und wir zahlen Ihnen entsprechend Bargeld aus. Sobald Sie den Kredit zurückzahlen, erhalten Sie Ihr Pfand wieder zurück. Über die anfallenden Kosten informieren wir Sie hier.
Unser gut ausgebildetes Team aus gelernten Goldschmieden und Diamantgutachtern mit jahrzehntelanger Berufserfahrung erwartet Sie in unserem Hause.
Tipp: Zeigen oder tippen Sie auf die Fachbegriffe, um weitere Infos anzuzeigen.
Sie legen unseren Schätzern einen Gegenstand zum Bewerten vor. Der Schätzer nennt Ihnen eine Kredithöhe. Wenn Sie damit einverstanden sind, schließen wir einen Pfandvertrag. Sie erhalten umgehend an der Kasse Ihr Geld. Der Pfandvertrag hat eine Laufzeit von 4 Monaten plus einer zusätzlichen Schonfrist von einem Monat. Innerhalb dieser Zeit können Sie Ihr Pfand wieder auslösen. Dabei zahlen Sie das gewährte Darlehen zuzüglich Zinsen und Gebühren zurück. Die Höhe der Zinsen und Gebühren finden Sie hier. Leider eignen sich nicht alle Wertgegenstände unserer Kunden auch für einen Pfandkredit. Eine Übersicht aller beleihbaren Gegenstände finden Sie hier.
Wenn Sie nicht genügend Geld zum Auslösen haben, können Sie innerhalb der Laufzeit den Pfandvertrag auch verlängern. Dabei zahlen Sie die Zinsen und Gebühren für die abgelaufene Zeit sowie eine 10%ige Abzahlung des Darlehens. Bei Uhren und Schmuck entfällt die Abzahlung sogar.
Nach frühestens 6 Monaten kommen alle Pfänder, die nicht ausgelöst oder verlängert wurden, in eine öffentliche Versteigerung. Im Rahmen unseres Kundendienstes schicken wir Ihnen vor jeder Versteigerung ein Erinnerungsschreiben mit einem letzten Verlängerungs- bzw. Einlösungstermin. Wenn Sie nicht in der Lage sind Ihr Pfand zu verlängern, melden Sie sich bitte bei uns. Unter Umständen finden wir gemeinsam eine Lösung, wie wir Ihr Pfand für Sie „retten“ können.
Wenn Ihr Pfand in der Versteigerung einen höheren Erlös erzielt hat, als für Darlehen, Zinsen, Unkostenvergütung sowie der anteiligen Verwertungskosten benötigt wird, haben Sie Anspruch auf den sogenannten Überschuss. Sie können sich den Überschuss bis 3 Jahre nach der Versteigerung auszahlen lassen. Bringen Sie dazu bitte den Pfandschein oder Ihren Personalausweis mit. Nach drei Jahren werden die Überschüsse für soziale Zwecke an die Stadt Mannheim abgeführt. Nicht Sie, sondern Ihr Pfand haftet für den Pfandkredit – ein weiterer Vorteil gegenüber dem Bankkredit.
Sie müssen einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass zusammen mit einer aktuellen Meldebestätigung vorlegen.
Sie legen unseren Schätzern einen Gegenstand zum Bewerten vor. Der Schätzer nennt Ihnen eine Kredithöhe. Wenn Sie damit einverstanden sind, schließen wir einen Pfandvertrag.
Sie erhalten Ihr Geld unverzüglich bar an der Kasse oder als Echtzeitüberweisung (Instant Payment). Sie können also in der Regel innerhalb weniger Minuten über das Geld verfügen.
Der Pfandvertrag hat eine Laufzeit von vier Monaten plus einer zusätzlichen Schonfrist von einem Monat. Innerhalb dieser Zeit können Sie Ihr Pfand wieder auslösen. Dabei zahlen Sie den gewährten Kredit zuzüglich Zinsen und Gebühren zurück. Die Höhe der Zinsen und Gebühren finden Sie hier -> Kosten Pfandkredit
Ja, in der doppelten Höhe des Darlehens.
Leider eignen sich nicht alle Wertgegenstände für einen Pfandkredit. Eine Übersicht finden Sie hier -> Beleihbare Wertgegenstände
Wenn Sie nicht genügend Geld zum Auslösen haben, können Sie den Pfandvertrag innerhalb der Laufzeit auch verlängern. Dabei zahlen Sie die Zinsen und Gebühren für die abgelaufene Zeit sowie eine Abzahlung des Kredits in Höhe von 10 %. Bei Uhren und Schmuck entfällt die Abzahlung.
Nach frühestens sechs Monaten kommen alle Pfänder, die nicht ausgelöst oder verlängert wurden, in eine öffentliche Versteigerung. Vor jeder Versteigerung schicken wir Ihnen ein Erinnerungsschreiben mit einem letzten Verlängerungs- bzw. Einlösungstermin. Wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihr Pfand zu verlängern, melden Sie sich bitte bei uns. Unter Umständen finden wir gemeinsam eine Lösung, wie wir Ihr Pfand für Sie „retten“ können.
Nachdem Ihr Pfand versteigert ist, wird die Differenz zwischen dem erzielten Erlös und unseren Aufwendungen (Kredit, Zinsen, Unkosten sowie anteilige Verwertungskosten) berechnet. Übersteigt der Erlös die Aufwendungen, entsteht ein sogenannter Überschuss. Sie haben vollen Anspruch auf diesen Überschuss.
Sie können sich den Überschuss bis drei Jahre nach der Versteigerung auszahlen lassen. Bringen Sie dazu bitte den Pfandschein oder Ihren Personalausweis mit. Nach Ablauf dieser Frist werden nicht ausgezahlte Überschüsse für soziale Zwecke an die Stadt Mannheim abgeführt.
Die Aufbewahrung erfolgt in einem Tresor in unseren Räumlichkeiten. Aus Versicherungsgründen ist keine Besichtigung möglich.
Alle Pfänder werden trocken, gut belüftet und sicher aufbewahrt. Schutz besteht gegen Einbruchdiebstahl, Wasserschaden und Elementarschäden.
Bitte teilen Sie uns den Verlust Ihres Pfandscheins umgehend telefonisch oder persönlich mit. Wir werden den Pfandschein mit einem Sperrvermerk versehen. Danach können nur Sie gegen Vorlage Ihres Personalausweises das Pfand verlängern oder auslösen. Wenn Sie den Verlust nicht melden, kann jeder Ihr Pfand auslösen, indem er den Pfandschein im Leihamt vorlegt.
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