Wenn Sie sich entscheiden, uns Ihre Uhr als Pfand zu überlassen, können Sie sicher sein, dass sie in besten Händen ist. Unsere erfahrenen Uhrmachermeister kümmern sich um Ihr wertvolles Stück und sorgen dafür, dass es gut behandelt wird. Doch bevor Sie uns Ihre Uhr anvertrauen, gibt es einige wichtige Dinge zu beachten.
Zunächst besprechen wir mit Ihnen den möglichen Beleihungswert, um sicher zu gehen, dass wir mit Ihren Vorstellungen über den aktuellen Wert Ihrer Uhr auf einer Wellenlänge liegen. Unsere Marktbeobachtungen und die Vertragsbedingungen – insbesondere, was passiert, wenn die Uhr nach vier Monaten nicht abgeholt wird – sind wichtige Aspekte, die wir im Vorfeld klären. Denn wenn Sie sich entscheiden, das Pfand nicht auszulösen oder den Pfandkredit nicht zu verlängern, wird Ihre Uhr nach den gesetzlichen Vorgaben in die Versteigerung gehen. In diesem Fall müssen wir als das Leihamt Mannheim das Ihnen gewährte Darlehen samt Gebühren zurückerhalten können.
Sobald diese Formalitäten erledigt sind, nehmen wir Ihre Uhr genauer unter die Lupe. Wir prüfen, ob die Papiere vollständig und korrekt ausgefüllt sind. Wir schauen nach, ob es Garantien gibt, in welchem Land die Uhr gekauft wurde und ob Zollpapiere vorhanden sind. Wir prüfen auch, ob Reparaturbelege vorhanden sind, die bei der Bewertung berücksichtigt werden können.
Dann folgt eine Sichtprüfung der Uhr. Wir schauen, ob es Kratzer oder andere Beschädigungen am Gehäuse oder am Armband gibt, ob Originalteile verbaut sind, ob die Uhr läuft und ob alle Komplikationen einwandfrei funktionieren. Überrascht? Das müssen Sie nicht. Komplikationen sind bei einer Uhr nichts Schlimmes. So bezeichnet der Fachmann alle Funktionen eines mechanischen Uhrwerks, die über die normale Zeitanzeige hinausgehen. Sie erhöhen den Preis und den Gebrauchswert.
Ab einem Darlehen von 1.000 Euro wird jede Uhr geöffnet, um den Zustand des Uhrwerks auf Originalität und eventuelle Beschädigungen zu überprüfen. In Einzelfällen kann auch bei geringeren Darlehen eine Öffnung erforderlich sein. Handelt es sich um eine wasserdichte Uhr, prüfen wir die Wasserdichtigkeit nach DIN 8310 mit einem Spezialgerät und erstellen ein Prüfprotokoll.
Anschließend öffnen wir Ihre Uhr mit den Original-Gehäuseöffnern der jeweiligen Marke und prüfen den Zustand des Uhrwerks und des Gehäuseinneren. Bevor wir die Uhr wieder verschließen, kontrollieren wir die Dichtungen und stellen sicher, dass das Gehäuse ordnungsgemäß verschlossen wird. Danach führen wir eine erneute Wasserdichtigkeitsprüfung nach DIN 8310 durch und erstellen auch hierüber ein Protokoll.
Bei mechanischen Uhren führen wir abschließend eine Gangprüfung durch, bei der wir die Ganggenauigkeit, die Amplitude und den Abfallfehler der Uhr überprüfen. Diese Informationen fließen in die Bewertung der Uhr ein und beeinflussen den Beleihwert.
Uns ist es wichtig, dass Sie Ihre Uhr in dem gleichen Zustand zurückbekommen, wie Sie sie uns anvertraut haben – als Ihren treuen Begleiter im Alltag. Wir kümmern uns sorgfältig um jede Uhr, die bei uns abgegeben wird, und sorgen dafür, dass sie bestmöglich behandelt wird.
Lesen Sie ein Porträt des Autors dieses Blogbeitrags:
Helmut Dietz, Uhrmachermeister und Hobbykoch