Bei uns können Sie Goldbarren und Goldmünzen zu attraktiven Preisen kaufen. Dabei profitieren Sie von der Umsatzsteuerbefreiung für Anlagegold.
Investieren Sie nicht nur in Krisenzeiten in diese traditionell bewährte Geldanlage. Sie bietet zu allen Zeiten eine hervorragende Möglichkeit zur nachhaltigen Vermögenssicherung. Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne dazu.
Wir führen Goldbarren namhafter und LBMA-zertifizierter Hersteller. Alle Barren sind geblistert und bankhandelsfähig. Sie erfüllen zudem den international anerkannten Standard „Good Delivery“ , der für Sie ein Maximum an Qualität und Sicherheit bedeutet.
Auch unsere Münzen sind bankhandelsfähig. Unser Angebot umfasst klassische Goldmünzen wie Krügerrand, Maple Leaf und Känguru-Nugget.
Der Kauf von Gold als Barren oder Münzen ist nach § 25 UStG steuerfrei.
Aktuelle Kaufpreise auf Anfrage bei Ihren Ansprechpartnern.
Bitte beachten Sie: Freitags ab 15:00 Uhr können wir nur ein eingeschränktes Angebot an Münzen und Barren anbieten! Bitte fragen Sie vorher nach!
Feingehalt: 999,9/1000
Feingewicht: 1 g
Prägejahre: diverse
Ausgabeländer und Prägejahre
Feingehalt: 999,9/1000
Feingewicht: 10 g
Prägejahre: diverse
Ausgabeländer und Prägejahre
Feingehalt: 999,9/1000
Feingewicht: 20 g
Prägejahre: diverse
Ausgabeländer und Prägejahre
Feingehalt: 999,9/1000
Feingewicht: 50 g
Prägejahre: diverse
Ausgabeländer und Prägejahre
Feingehalt: 999,9/1000
Feingewicht: 100 g
Prägejahre: diverse
Ausgabeländer und Prägejahre
Feingehalt: 999,9/1000
Feingewicht: 31,1 g (1 oz)
Prägejahre: diverse
Feingehalt: 999/1000 (bis 1981) 999,9/1000 (seit 1982)
Feingewicht: 31,1 g (1 oz)
Prägejahre: diverse
Feingehalt: 917/1000
Feingewicht: 31,1 g (1 oz)
Prägejahre: diverse
Feingehalt: 917/1000
Feingewicht: 15,55 g (1/2 oz)
Prägejahre: diverse
Anlagegold im Sinne des Gesetzgebers ist „Gold in Barren- oder Plättchenform mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht und einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel oder Goldmünzen, die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen, nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 % übersteigt“ (offizielle Zusammenfassung der EU-Richtlinie 98/80/EG).
Alle gängigen Goldanlagemünzen und -barren erfüllen diesen Standard und sind von der Mehrwertsteuer ausgenommen (vgl. § 25c UStG – Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold, EU-Gesetzgebung MwSt-Sonderregelung).
Wer in Gold investieren möchte, sollte sich vor dem Kauf überlegen, in welcher Stückelung er Goldbarren erwerben möchte. Durch die sogenannten Faconkosten (Herstellungskosten für Stanzung, Prägung, Guss und LBMA-Zertifizierung) entsteht ein Aufschlag, der bei größeren Gewichten geringer ausfällt.
Je kleiner der Barren, desto größer sind also die Kosten im Vergleich zum Edelmetallwert. Sie haben allerdings den Vorteil, dass Sie das Gold je nach Bedarf in kleineren Einheiten wieder verkaufen können. Das gilt grundsätzlich auch für Münzen.