Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://das-leihamt.de veröffentlichte Webpräsenz des Städtischen Leihamts Mannheim. Warum wir die Website des Leihamts in Leichter Sprache erklären, lesen Sie hier.
Das Städtische Leihamt Mannheim ist bemüht, ihre Internetseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Die technischen Anforderungen an die Barrierefreiheit medialer Angebote in Baden-Württemberg ergeben sich aus § 10 Absatz 1 Satz 1 L-BGG in Verbindung mit §§ 3 Absätze 1–4 und 4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie der harmonisierten europäischen Norm (EN) 301 549 – Version 3.2.1 (2021-03).
Folgende Anpassungen wurden durchgeführt:
Falls Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen sind, können Sie uns dies gerne schriftlich mitteilen:
Das Leihamt
D 4, 9–10
68159 Mannheim
Oder per E-Mail an:
rackwitz@das-leihamt.de