Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://das-leihamt.de veröffentlichte Webpräsenz des Städtischen Leihamts Mannheim. Warum wir die Website des Leihamts in Leichter Sprache erklären, lesen Sie hier.

Das Städtische Leihamt Mannheim ist bemüht, ihre Internetseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Die technischen Anforderungen an die Barrierefreiheit medialer Angebote in Baden-Württemberg ergeben sich aus § 10 Absatz 1 Satz 1 L-BGG in Verbindung mit §§ 3 Absätze 1–4 und 4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie der harmonisierten europäischen Norm (EN) 301 549 – Version 3.2.1 (2021-03).

Folgende Anpassungen wurden durchgeführt:

Barrierefreie Inhalte

  • Grafiken, Bilder und Dokumente werden barrierefrei bereitgestellt.
  • Texte verfügen über ausreichende Helligkeitskontraste.
  • Untermenüpunkte sind mit dem Tastaturfokus erreichbar; fokussierte Elemente sind deutlich erkennbar.
  • Das Ziel und der Zweck von Links gehen aus dem Linktext hervor.
  • Erläuterungen in Leichter Sprache zu Inhalt und Navigation sind vorhanden.
  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist im Footer eingebunden.
  • In Formularfeldern werden Fehler automatisch angezeigt und in Textform beschrieben.
  • Die verwendete Programmiersprache wird korrekt eingesetzt.

 

Rückmeldung und Kontaktangaben

Falls Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen sind, können Sie uns dies gerne schriftlich mitteilen:

Das Leihamt
D 4, 9–10
68159 Mannheim

Oder per E-Mail an:
rackwitz@das-leihamt.de

 

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