Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://das-leihamt.de veröffentlichte Webpräsenz des Städtischen Leihamts Mannheim. Warum wir die Website des Leihamts in Leichter Sprache erklären, lesen Sie hier.
Das Städtische Leihamt Mannheim ist bemüht, ihre Internetseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Die technischen Anforderungen an die Barrierefreiheit medialer Angebote in Baden-Württemberg ergeben sich aus § 10 Absatz 1 Satz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) in Verbindung mit § 3 Absatz 1 – 4 und § 4 Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie der harmonisierten europäischen Norm (EN) 301 549 – Version 3.2.1 (2021-03).
Folgende Anpassungen wurden durchgeführt.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind barrierefrei:
• Grafiken, Bilder und Dokumente werden barrierefrei bereitgestellt.
• Texte verfügen über ausreichende Helligkeitskontraste.
• Untermenüpunkte sind mit dem Tastaturfokus erreichbar, dadurch sind auch die Elemente, die fokussiert sind, deutlich erkennbar.
• Das Ziel und der Zweck von Links gehen aus dem verlinkten Linktext hervor.
• Erläuterungen in Leichter Sprache zum Inhalt und zur Navigation sind vorhanden.
• Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist im Footer eingebunden.
• In den Formularfeldern werden Fehler automatisch angezeigt und in Textform beschrieben.
• Die verwendete Programmiersprache wird korrekt eingesetzt.
Falls Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen sind, können Sie uns dies gerne schriftlich mitteilen:
Das Leihamt
D 4, 9-10
68159 Mannheim
Oder per Mail an:
E-Mail: rackwitz@das-leihamt.de