Nach § 1 Absatz 1 Preisangabenverordnung (PAngV) werden nachfolgende Tarife in den Geschäftsräumen des Städtischen Leihamtes Mannheim öffentlich ausgehängt.
In Anlehnung an § 10 Absatz 1, Nr. 2 Pfandleiherverordnung (PfandlV) und nach der nach § 10 Absatz 2 lit. e der Satzung des Städtischen Leihamtes Mannheim am 27.11.2020 vom Verwaltungsrat erlassenen Entgeltordnung, gelten ab 01. Januar 2021 folgende Tarife:
Zinsen unabhängig von der Darlehenssumme monatlich bis 1 % vom Hundert des Darlehensbetrages.
Darüber hinaus erhebt das Städtische Leihamt Mannheim für die Kosten des Geschäftsbetriebes eine Vergütung, die wie folgt gestaffelt ist:
Darlehen | Gebühren |
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5 € bis 50 € | monatlich bis 4,0 % |
über 50 € bis 100 € | monatlich bis 3,0 % |
über 100 € bis 2.000 € | monatlich bis 2,0 % |
über 2.000 € bis 5.000 € | monatlich bis 2,0 % |
über 5.000 € | monatlich bis 2,0 % |
Die Kosten eines Pfandkredits können Sie hier einsehen.
Beliehen werden nur Anlagegold (bankhandelsfähig), natürliche Brillanten ab 1,00 ct, hochwertige Uhren (z. B. Patek Philippe, Rolex, Audemars Piquet, IWC), jeweils mit Rechnungen, Zertifikaten und OVP, Goldschmuck.
Das Städtische Leihamt Mannheim erhebt für die Kosten des Geschäftsbetriebes eine Vergütung, die wie folgt gestaffelt ist:
Darlehen | Gebühren |
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ab 10.000 € | monatlich bis 1,0 % |
Die Konditionen können Sie hier einsehen.
Für alle versteigerten Pfänder werden die notwendigen Kosten der Verwertung erhoben.
Für die Ausstellung eines Ersatzpfandscheines wird ein Entgelt von 6 € je Pfandschein erhoben.
Für sonstige beantragten Leistungen werden berechnet:
Leistung | Gebühren |
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Edelmetallankauf (Pt, Au, Ag, Pa) | bis 15 % zzgl. MwSt. |
Versteigerung oder Verkauf im Auftrag Dritter | vom Erlös bis 30% zzgl. MwSt. |
Verwaltungskosten | nach Aufwand, mindestens 5 € |
Versand von Pfandscheinen | mindestens 5 € |
Einlagerung von Wertgegenständen | 0,25 % p. a. vom Wert, mindestens 25 € zzgl. MwSt. |