Nachdem Ihr Pfand versteigert ist, wird die Differenz zwischen dem erzielten Erlös und unseren Aufwendungen (Kredit, Zinsen, Unkosten sowie anteilige Verwertungskosten) berechnet.
Übersteigt der Erlös die Aufwendungen, entsteht ein sogenannter Überschuss. Sie haben vollen Anspruch auf diesen Überschuss.