Kann die Aufbewahrung vom Leihamt einseitig gekündigt werden?

21. September 2020 AutorDas Leihamt

Prinzipiell nicht, es sei denn, es stellt sich heraus, dass Sie nicht der rechtmäßige Besitzer bzw. Eigentümer sind oder das Pfand unter dem Recht Dritter steht (z. B. Eigentumsvorbehalt).

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