Aus dem Jahr 1809 stammt zugleich die erste Satzung, in der klare Regeln bei der Beleihung, genau festgelegte Gebühren und die staatliche Kontrolle der Anstalt als Kernpunkte festgehalten werden. Als Gewährträger der Anstalt wird die Stadt Mannheim bestimmt, was sich bis heute nicht geändert hat.