Kauf eines eigenen Hauses in E 5

09. September 2020 AutorDas Leihamt
Ansicht des Leihamts Mannheim aus dem Jahre 1905.

Differenzen mit der staatlichen Domänenverwaltung über die Miethöhe führen zum Auszug aus N 1 und dem Kauf eines eigenen Hauses in E 5. Die Stadt Mannheim benötigt jedoch 1905 das Areal zum Bau des technischen Rathauses und so überlässt das Städtische Leihamt Mannheim, wie es zwischenzeitlich hieß, der Stadt seine Liegenschaften. Als Entschädigung bekommt es das erste Obergeschoss des Zeughauses zugewiesen. Über die Fremdnutzung dieses historischen Bauwerks sind bestimmte Kreise in Mannheim alles andere als erfreut. Polemische Zeitungsartikel verlangen den unverzüglichen Auszug.
 
Foto: Zeughaus mit Moltke-Denkmal 1908-1910
Quelle: Hochbauamt / MARCHIVUM [GP00042-007]

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